Die Therapie der logopädischen Störungsbilder werden von den Krankenkassen übernommen sofern der Arzt eine Diagnose erstellt.
Die Übernahme der Kosten für die Lerntherapie können Sie beim Jugendamt beantragen.
Ob es übernommen wird oder für wie lange, entscheidet das zuständige Jugendamt.
Alle anderen Angebote sind vom Klienten selbst zu tragen.